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Kartell: Bedeutung, Entstehung, Funktion und mehr

Wahrscheinlich bist du bereits mit dem Begriff vertraut, aber was genau bedeutet ein Kartell in der Wirtschaft? Hier lernst du verschiedene Arten von Kartellen, deren Bedeutung und Legitimität kennen.

Lesezeit: 4 Min.

Beim Wort “Kartell” denkst du vielleicht zuerst an Drogenkartelle wie das Medellín Kartell oder das Sinaloa Kartell. Doch die meisten Drogenkartelle sind eigentlich gar keine Kartelle, sondern vielmehr hierarchisch aufgestellte Organisationen, die sich hauptsächlich gegenseitig bekriegen.

Beim Wort "Kartell" kommen einem oft Drogenkartelle wie das Medellín- oder Sinaloa-Kartell in den Sinn. Allerdings sind die meisten Drogenkartelle keine Kartelle im eigentlichen Sinne, sondern eher hierarchisch strukturierte Organisationen, die sich vor allem untereinander bekämpfen. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff Kartell auf mindestens zwei konkurrierende Unternehmen, die sich absprechen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. In diesem Artikel erfährst du mehr über die Definition eines Kartells, die verschiedenen Arten und wann sie als illegal oder legal gelten.

Was der Begriff "Kartell" bedeutet

Stell dir vor, mehrere Unternehmen, die eigentlich in Konkurrenz zueinander stehen, verkaufen dasselbe Produkt und sprechen sich über die Höhe der Preise ab. Genau diese Praxis nennt sich Kartell. Laut Definition zählen sämtliche Absprachen und Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen dazu, die wettbewerbswidrig sind.

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Kartell Definition 

Bei einem Kartell handelt es sich also um einen vertraglichen Zusammenschluss zwischen mindestens zwei Unternehmen der gleichen Produktions- oder Handelsstufe, die miteinander konkurrieren. Durch die Bildung eines Kartells soll die Produktion oder der Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen so beeinflusst werden, dass ein Wettbewerbsvorteil oder sogar eine Monopolstellung für die am Kartell beteiligten Parteien entsteht. Doch das kann die freie Marktwirtschaft gefährden und zu Nachteilen für VerbraucherInnen führen. 

Ab wann handelt es sich um ein Kartell?

Von einem Kartell ist immer dann die Rede, wenn Zusammenschlüsse und Absprachen wettbewerbswidrig sind, zum Beispiel bei:

  • Preisabsprachen
  • eine Begrenzung der Produktionszahlen
  • die Aufteilung von Märkten
  • die Festlegung von Öffnungszeiten
  • Vertriebsvereinbarungen, bei denen zum Beispiel Hersteller die Verbraucherpreise vorgeben

Ein berühmter Fall in Österreich ist die Spediteurs-Sammelladungs-Konferenz (SSK), über die bis zum Jahr 2007 illegale Branchenabsprachen erfolgten. 

Welche Kartelle gibt es?

Grundsätzlich sind Kartelle verboten, wenn sie Unternehmen durch ihre Absprachen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, die freie Marktwirtschaft gefährden oder ein Monopol bilden. Denn dadurch entstehen fast immer Nachteile für VerbraucherInnen. Zu den häufigsten illegalen Kartellen gehören:

  • Preiskartelle: Unternehmen stimmen ihre Preise miteinander ab. So können sie ihre Produkte oder Dienstleistungen mit einem höheren Gewinn verkaufen oder durch einheitlich niedrige Preise ihre Mitbewerber außerhalb des Kartells benachteiligen. Zwischen 2003 und 2006 sollen zum Beispiel die Stromkonzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW durch illegale Preisabsprachen die Strompreise in Deutschland in die Höhe getrieben haben.
  • Produktionskartelle: Hier sprechen sich Unternehmen über ihre Produktionszahlen ab, um ihr Angebot künstlich zu verknappen oder eine Überproduktion zu vermeiden.
  • Gebietskartelle: Hierbei teilt ein Kartell den Markt nach Regionen auf, damit jedes Unternehmen in seinem jeweiligen Gebiet konkurrenzfrei agieren kann.
  • Submissionskartelle: Submissionskartelle stellen eine Sonderform des Preiskartells dar. Hier sprechen sich beteiligte Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegenseitig ab, um sich die bestmöglichen Konditionen zu sichern. 

Wann ist ein Kartell erlaubt?

Tatsächlich gibt es auch legale Zusammenschlüsse. Denn manchmal bedeuten Kartelle für VerbraucherInnen sogar einen Vorteil. Einige Beispiele dafür sind Krisenkartelle, Mittelstandskartelle und Rationalisierungskartelle.

  • Krisenkartelle: Zur Krisenbewältigung innerhalb einer Branche können sich Unternehmen kurzzeitig zu einem Kartell zusammenschließen, um dadurch drastische wirtschaftliche Folgen für die Einzelunternehmen zu verhindern. Die Pandemie stellte eine solche Krise dar, in der sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, um beispielsweise Lieferengpässe zu vermeiden, also im Sinne der VerbraucherInnen gehandelt haben. 
  • Mittelstandskartelle: Damit kleine und mittlere Unternehmen mit großen Unternehmen konkurrieren können, erlaubt ihnen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in einigen Fällen, sich zu einem sogenannten Mittelstandskartell zusammenzuschließen.
  • Rationalisierungskartelle: Bei dieser Art von Kartell teilen Unternehmen einzelne Produktionsschritte untereinander auf, um den Wettbewerb zu verringern. Dies kann vor allem für kleinere Unternehmen vorteilhaft sein, weil sich dadurch ihre Profitabilität und Leistungsfähigkeit verbessert.

Zudem sind Kartelle auch immer dann erlaubt, wenn mit ihrer Hilfe einheitliche Normen und Typen festgelegt werden können. Wichtig ist dabei allerdings, dass dies offen und transparent geschieht.

Wer ist in Österreich zur Verfolgung von Kartellen zuständig?

In Österreich ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zur Kartellverfolgung zuständig. Die BWB ist eine unabhängige Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts verantwortlich ist, den freien Wettbewerb gewährleisten und gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgehen soll. Sie untersucht dafür Kartellvereinbarungen, etwaigen Missbrauch von Marktmacht sowie Fusionen, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten. Die BWB arbeitet auch international mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen und ist ein wichtiger Teil der österreichischen und europäischen Wettbewerbspolitik.

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